Wir beantworten gerne Ihre Fragen:

Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG
Das Blisterzentrum apoblist verblistert mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. Gelegen in Nord Niedersachsen, bietet unser Blisterzentrum Apotheken, die Alten- und Pflegeheime versorgen, die Neu-Verblisterung von Medikamenten als Dienstleistung an.
Qualitätsmanagement im Blisterzentrum apoblist
Das Qualitätsmanagement hat im Blisterzentrum apoblist höchste Priorität, so dass durch ständige Kontrolle der Wochenblister während sowie nach der Fertigung eine optimale Arzneimittelsicherheit garantiert ist. Dazu dient nicht nur eine speziell dafür entwickelte Software, die den Vorgang der Verblisterung steuert und die durchführt sondern auch die Videoüberwachung jedes einzelnen Blisters.
Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG
Das wir mit der Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG verblistern, ist nicht nur eine regulatorische Anforderung für ein Blisterzentrum, wir leben das Qualitätsmanagement auch. Die Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG bietet den Apotheken, die Alten- und Pflegeheime versorgen, eine nachvollziehbare Sicherheit in Bezug auf die Zuverlässigkeit und der Güte unser patientenindividuellen Verblisterung.



