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Patientenindividuelle Verblisterung
Die maschinelle Verblisterung von Medikamenten mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durch das Blisterzentrum apoblist ist eine Dienstleistung für heimversorgende Apotheken.
Was heißt Verblistern?
Verblistern heißt, Medikamente aus handelsüblichen Tablettenpackungen in speziell für die Patienten angepasste Wochenblister umzufüllen.
Dank der patientenindividuellen Neuverblisterung wird für den Patienten immer die richtige Dosierung von Medikamenten zu einem bestimmten Einnahmezeitpunkt bereitgestellt. Verblisterung bedeutet gerade für ältere Patienten, denen mehrere Tabletten über den Tag verschrieben sind, eine Erleichterung bei der Einnahme.
Vorteile der Verblisterung
Nicht nur dem Patienten selbst bietet die patientenindividuelle Verblisterung Vorteile, indem er problemlos die richtige Dosierung und Zusammenstellung der Medikamente zum passenden Einnahmezeitpunkt vorfindet. Auch für Heime ist die patientenindividuelle Verblisterung ein Gewinn. Das Stellen von Medikamenten beansprucht beim Pflegepersonal täglich viel Zeit, da die Tabletten aus den im Handel üblichen Blistern herausgedrückt und anschließend in Dosetten umgefüllt werden müssen.
Verblisterung für Alten- und Pflegeheime
Die Verblisterung von Medikamenten für Alten- und Pflegeheime durch das Blisterzentrum apoblist im Auftrag der Apotheke wird individuell an die Bedürfnisse eines jeden Heimes und Bewohners angepasst. So sind immer die richtigen Medikamente in exakter Dosierung zu einem bestimmten Einnahmezeitpunkt vorhanden. Daneben entstehen durch das Verblistern von Arzneimitteln eine Reihe andere Vorteile für die Heime, z. B. Zeit- und Kostenersparnis.
Verblisterung für heimversorgende Apotheken
Das Blisterzentrum apoblist bietet das Verblistern von Tabletten als Dienstleistung für Apotheken an. Apotheken, die Alters- und Pflegeheime mit Medikamente versorgen, können durch die Verblisterung von Arzneimitteln einen höheren Absatz erzielen und einen größeren Kundenstamm binden. Immer mehr Alten- und Pflegeheime machen individuelle Verblisterung zur Voraussetzung für den Abschluss eines Versorgungsvertrages.



